KI in Agenturen rechtssicher nutzen

KI für Agenturen – Rechtssichere Innovation in der Kreativwirtschaft

 

Die Integration generativer KI-Systeme in den Agenturalltag transformiert kreative Wertschöpfungsketten. Damit verbunden sind komplexe Fragestellungen an der Schnittstelle von Urheber-, Persönlichkeits- und Haftungsrecht, die eine präzise rechtliche Einordnung erfordern.

 

I. Urheberrechtliche Implikationen bei KI-Outputs

 

Die zentrale Herausforderung für Agenturen besteht in der rechtlichen Einordnung des Outputs und der Absicherung der Kundenansprüche.

 

  1. Schutzfähigkeit und menschliche Schöpfung Nach § 2 Abs. 2 UrhG erfordert ein urheberrechtlich geschütztes Werk eine persönliche geistige Schöpfung. Rein maschinell erzeugte Ergebnisse unterliegen mangels menschlichen Gestaltungsakts grundsätzlich nicht dem Urheberrechtsschutz. Ein Schutz kommt nur in Betracht, wenn der Anwender durch präzise Steuerung (Prompting) und iterative Bearbeitung eine schöpferische Kontrolle ausübt, die das Ergebnis maßgeblich prägt (Heidrich, KI-Recht, 2024, Kap. 4 Rn. 15). Agenturen müssen Mandanten darüber aufklären, dass KI-generierte Inhalte oft gemeinfrei sind und kein exklusives Nutzungsrecht begründen können.

  2. Haftung für Schutzrechtsverletzungen Agenturen haften gegenüber ihren Kunden regelmäßig für die Freiheit der gelieferten Inhalte von Rechten Dritter. Da KI-Modelle auf urheberrechtlich geschützten Daten trainiert werden, besteht das Risiko von Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken auf der Output-Seite. Wir unterstützen bei der Gestaltung von Haftungsklauseln und der Implementierung von Prüfprozessen zur Risikominimierung.

 

II. Einsatz von KI-Models und synthetischen Medien

 

Der Verzicht auf reale Shootings zugunsten KI-generierter Models (Virtual Influencer) wirft spezifische persönlichkeitsrechtliche Fragen auf.

 

  1. Persönlichkeitsschutz und Verwechslungsgefahr Während rein fiktive Charaktere nicht dem Bildnisschutz des § 22 KunstUrhG unterliegen, kann die Erzeugung täuschend echter Abbilder realer Personen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) verletzen. Kritisch ist insbesondere das Training von Modellen auf Basis spezifischer Stilvorlagen oder „Lookalikes“, was Unterlassungsansprüche auslösen kann.

  2. Transparenzpflichten nach dem AI Act Mit dem EU AI Act entstehen strikte Kennzeichnungspflichten. Gemäß Art. 50 Abs. 4 AI Act müssen Deepfakes und KI-generierte Inhalte, die authentisch wirken, als solche gekennzeichnet werden. Agenturen müssen diese Transparenzvorgaben in ihren Workflows verankern, um wettbewerbsrechtliche Sanktionen zu vermeiden.

 

III. KI-Governance und vertragliche Gestaltung

 

Die Einführung von KI erfordert eine Anpassung der internen Richtlinien und der Mandatsbedingungen.

 

  1. KI-Guidelines und Datenschutz Der Einsatz von Tools wie Midjourney oder ChatGPT erfordert klare interne Richtlinien zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse und zur Einhaltung der DSGVO (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Eingabe sensibler Kundendaten in öffentliche KI-Modelle ohne entsprechende AV-Verträge stellt ein erhebliches Haftungsrisiko dar.

  2. Anpassung von Agenturverträgen Klassische Klauseln zur Rechteübertragung greifen bei KI-Inhalten zu kurz. Es bedarf spezifischer Vereinbarungen über die Offenlegung des KI-Einsatzes und die Verteilung der Risiken bei mangelnder Schutzfähigkeit der Ergebnisse.

 

IV. Warum Heidrich Rechtsanwälte? Unsere Leistungen für Agenturen

 

  • Rechtliche Prüfung von KI-Kampagnen: Gutachterliche Bewertung der Schutzfähigkeit und von Verletzungsrisiken.

  • Vertragsgestaltung: Erstellung von KI-spezifischen AGB, Lizenz- und Agenturverträgen.

  • Compliance-Beratung: Implementierung von KI-Richtlinien und Umsetzung der Anforderungen des AI Act.

  • Schulungen: Sensibilisierung von Kreativteams für die rechtlichen Grenzen generativer KI.

 

Können wir Sie bei Projekten im Bereich KI unterstützen?

 

Gerne stehen wir Ihnen zu einem ersten Gespräch zur Verfügung. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail kontakt@recht-im-internet.de oder telefonisch unter 0511 374 98 150.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Website recht-im-internet.de sowie auf unserem Blog netzrechtliches.de.

Datenschutz

Ihre Daten werden nur zweckgebunden zur Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage verarbeitet, weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.