Haftung

Mit der wachsenden Integration von Künstlicher Intelligenz in Unternehmensprozesse entstehen neue Fragen und Herausforderungen im Hinblick auf die Haftung für von KI-Diensten erzeugte oder beeinflusste Inhalte. Insbesondere Unternehmen, die KI im Rahmen der Leistungserbringung gegenüber ihren Kunden einsetzen, sollten daher Haftungsfragen möglichst im Vorfeld abklären. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die rechtlichen Problemstellungen in diesem Bereich.

 

Haftung gegenüber Kunden beim Einsatz von KI

Erbringt ein Unternehmen (Dienst)Leistungen gegenüber seinen Kunden, kann es dazu kommen, dass das Unternehmen für durch die Geschäftsführung oder Mitarbeiter verursachte Schäden beim Kunden haften muss. Installiert zum Beispiel ein IT-Dienstleister mit Schadsoftware befallene Software auf einem Kundengerät und so muss dieser dem Kunden regelmäßig den daraus entstehenden Schaden ersetzen.

 

Unternehmen müssen sich daher beim Einsatz von KI im Rahmen der Leistungserbringung fragen, ob sie für Schäden, die durch Ergebnisse der KI beim Kunden verursacht werden, haftbar sind. Ob und inwieweit eine Haftung besteht, hängt insbesondere  davon ab, was in dem mit dem jeweiligen Kunden geschlossenen Vertrag oder in den AGB des Unternehmens geregelt ist.

 

Hier macht es bereits einen erheblichen Unterschied, ob ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde, dass die Leistung oder ein Teil der Leistung durch KI-Dienste erbracht wird. Spätestens wenn zusätzlich festgehalten wird, dass die Ergebnisse der KI nicht durch Mitarbeiter des Anbieters der Leistung kontrolliert wird, muss sich der Kunde wohl vorhalten lassen, dass ihm bekannt war, dass es sich um ggf. fehlerbehaftete automatisiert erstellte Leistungsergebnisse handelt.

 

Die vorgenannten Regelungen können zusätzlich durch entsprechende Haftungsbeschränkungs- bzw. Ausschlussklauseln flankiert werden. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Gerade in AGB und Musterverträgen werden derartige Klauseln oftmals Gefahr laufen, als unwirksam eingestuft zu werden, da im deutschen Recht Haftungsausschlüsse nur in engen Grenzen möglich sind.

Haftung für Veröffentlichungen

Auch das Veröffentlichen von KI-generierten Inhalten wie Texten oder Bildern kann Haftungsrisiken bergen, wenn mit der Veröffentlichung Rechtsverletzungen einhergehen.

 

So ist insbesondere vorstellbar, dass mithilfe einer KI generierte Werbetexte oder Leistungsbeschreibungen gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. So ist beispielsweise nicht auszuschließen, dass Werbeaussagen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

 

Auch Urheberrechtsverstöße durch KI-generierte Inhalte sind denkbar. Denn auch wenn von einer KI erstellte Inhalte selbst nicht urheberrechtlich geschützt sind, so können diese dennoch das Urheberrecht anderer verletzen, wenn sie bestehenden Text- oder Bildwerken zu stark ähneln.

 

Der Umstand, dass eine KI die Inhalte erstellt und das Unternehmen selbst nur indirekt Einfluss auf das konkrete Ergebnis hatte, wird regelmäßig nicht dazu führen, dass das Unternehmen sich von der Haftung für die Inhalte freizeichnen kann.

Haftungsrisiken weiter reduzieren durch interne Richtlinien

Um das Risiko der Haftung beim Einsatz von KI möglichst gering zu halten, bietet es sich meist an, auf mehrere Maßnahmen zu setzen. So können beispielsweise zusätzlich zu den genannten vertraglichen Abreden in unternehmensinternen Richtlinien Vorgaben in Bezug auf die Nutzung von KI-Diensten durch Mitarbeiter gemacht werden. Insbesondere die Verpflichtung der Mitarbeiter, von KI-Diensten produzierte Ergebnisse auf Richtigkeit zu prüfen, kann Fehler, und damit auch Haftungsrisiken, vermeiden.

Haftung des KI-Anbieters bei Überlassung von KI-Diensten

Besonders relevant ist zudem die Frage, ob Anbieter von KI-Diensten, die sie anderen Unternehmen zur Nutzung bereitstellen, für die Fehler einer KI haftbar gemacht werden können.

 

Auch dies dürfte wiederum maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf die Überlassung des KI-Dienstes abhängen. Hierbei dürfe insbesondere relevant sein, was der Anbieter im Hinblick auf die Fähigkeiten des KI-Dienstes verspricht.

Können wir Sie bei Haftungsfragen unterstützen?

 

Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail unter kontakt@recht-im-internet.de oder telefonisch unter 0511 374 98 150. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Website recht-im-internet.de sowie auf unserem Blog netzrechtliches.de.

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