Unsere Leistungen zum KI-Recht

Beratung zum AI Act
Rechtssichere KI-Strategien für Unternehmen
Der europäische AI Act definiert erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Unternehmen, die KI entwickeln, vertreiben oder einsetzen, sehen sich damit einer Vielzahl neuer Vorgaben gegenüber – von Transparenzpflichten über Konformitätsanforderungen bis hin zu umfangreichen Dokumentations- und Schulungspflichten. Heidrich Rechtsanwälte begleitet Sie dabei, diese Anforderungen frühzeitig zu erfassen, rechtssicher umzusetzen und zugleich die Innovationskraft Ihres Unternehmens zu bewahren.
Wir bieten eine strukturierte und fundierte Beratung zu allen Schritten des AI Act – von der Einstufung Ihrer KI-Anwendung über Compliance-Fragen bis zur strategischen Weiterentwicklung Ihrer KI-Prozesse.
Unsere Beratungsfelder
- Einstufung Ihrer KI-Systeme
Wir analysieren, ob und in welcher Risikoklasse Ihr KI-System unter den AI Act fällt. Insbesondere prüfen wir:
- ob es sich um ein Hochrisiko-System handelt,
- ob ein Verbotstatbestand greift,
- welche konkreten Pflichten daraus folgen.
Das Ergebnis: Eine verlässliche Grundlage für Produktentscheidungen, Entwicklungsschritte und Vertriebsplanung.
- Rollenklärung nach AI Act
Die Pflichten des AI Act richten sich nach der konkreten Rolle – Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler. Wir klären, welche Rollen Ihr Unternehmen in Bezug auf ein oder mehrere KI-Systeme einnimmt und zeigen auf, welche rechtlichen Verantwortlichkeiten damit verbunden sind. Das schafft Orientierung für die interne Zuständigkeitsverteilung und die Vertragsgestaltung mit Dritten.
- Konformitätsprüfung
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob Ihr KI-System die Anforderungen des AI Act erfüllt – insbesondere im Hinblick auf:
- Risikomanagement und Qualität der Trainingsdaten,
- technische Dokumentation,
- menschliche Aufsicht und Robustheit,
- CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung.
So identifizieren Sie frühzeitig Compliance-Lücken und können Ihr System gezielt anpassen.
- Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 AI Act)
Für Hochrisiko-KI ist eine Bewertung der Auswirkungen auf Grundrechte verpflichtend. Wir erstellen für Sie eine strukturierte Analyse, die prüft, ob durch Ihre Anwendung Risiken für Persönlichkeitsrechte, Gleichbehandlung oder Informationsfreiheit entstehen – und wie diesen begegnet werden kann.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
Wir führen für datengestützte KI-Systeme eine DSFA durch, prüfen den datenschutzkonformen Einsatz Ihrer KI und entwickeln mit Ihnen Maßnahmen zur Risikominimierung. Insbesondere analysieren wir:
- Datenarten und -quellen,
- Verarbeitungszwecke,
- Schutzmaßnahmen,
- rechtliche Zulässigkeit automatisierter Entscheidungen.
- Beratung zu Transparenz- und Kennzeichnungspflichten
Ob Chatbots, generative KI oder biometrische Systeme – der AI Act verlangt in vielen Fällen, dass der KI-Einsatz für Nutzer erkennbar ist. Wir beraten, welche Offenlegungen gesetzlich erforderlich sind und wie sie sinnvoll umgesetzt werden – juristisch korrekt und nutzerfreundlich zugleich.
- Strategie zur Fortbildungspflicht
Der AI Act verpflichtet Unternehmen bereits seit Februar 2025 dazu, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI zu schulen. Wir beraten, wie Sie:
- betroffene Rollen identifizieren,
- Schulungsinhalte rechtssicher definieren,
- Weiterbildungsmaßnahmen effizient umsetzen und dokumentieren.
Damit schaffen Sie rechtlich belastbare Strukturen und stärken zugleich die KI-Kompetenz im Unternehmen.
Unser Anspruch
Unsere Beratung orientiert sich an den konkreten Anforderungen Ihres Unternehmens. Wir bringen juristische Tiefenschärfe mit und sprechen zugleich die Sprache der Technik. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir tragfähige Lösungen – rechtskonform, praxisnah und zukunftssicher.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Klarheit im Umgang mit dem AI Act suchen – wir begleiten Sie auf dem Weg zu rechtssicherer KI.