Fortbildungspflichten

KI Kompetenz: Die Fortbildungspflicht im AI Act
Zusammenfassung
- Rechtlicher Hintergrund: Die EU-KI-Verordnung (AI Act) schreibt ab dem 2. Februar 2025 eine Fortbildungspflicht für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen vor, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen.
- Adressaten und Umfang: Die Pflicht betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen. Sie umfasst technische, ethische und rechtliche Aspekte des KI-Einsatzes und muss an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst werden.
- Praktische Umsetzung: Unternehmen können verschiedene Schulungsformate wie externe Seminare, interne Workshops oder digitale Lernplattformen nutzen. Eine Dokumentation der Schulungsmaßnahmen ist empfehlenswert, um die Erfüllung der Pflicht nachweisen zu können.
- Konsequenzen und Chancen: Obwohl keine expliziten Sanktionen für die Nichteinhaltung vorgesehen sind, können Haftungsrisiken und Wettbewerbsnachteile entstehen. Eine proaktive Umsetzung der Fortbildungspflicht kann hingegen die digitale Kompetenz steigern und Innovationspotenziale erschließen.
KI Kompetenz: Fortbildungspflichten im AI Act
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz entsteht für Unternehmen eine neue rechtliche Anforderung: Die Pflicht zur Sicherstellung ausreichender KI-Kenntnisse bei Mitarbeitenden. Unser Beitrag erläutert die aus Artikel 4 des AI Acts resultierenden Fortbildungspflichten, deren Tragweite und praktische Umsetzungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen.
Rechtlicher Hintergrund und Inkrafttreten der KI-Verordnung
Die Europäische Union hat mit dem AI Act den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Besonders relevant für Unternehmen: Die Fortbildungspflicht nach Artikel 4 gilt bereits ab dem 2. Februar 2025, deutlich früher als andere Teile der Verordnung.
Adressaten der Fortbildungspflicht: Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Fortbildungspflicht richtet sich an sämtliche Unternehmen, die als Anbieter oder Betreiber von KI-Systemen gelten. Dies umfasst nicht nur die Hersteller von KI-Anwendungen, sondern alle Organisationen, die KI-Technologien in ihren Geschäftsprozessen einsetzen.
Konkret betroffen sind Unternehmen, die:
- KI-Systeme entwickeln (Anbieter)
- KI-Systeme implementieren oder nutzen (Betreiber)
Die Fortbildungspflicht erstreckt sich somit auf praktisch alle Unternehmen, die KI-Tools wie beispielsweise ChatGPT für Marketingzwecke, Chatbots im Online-Shop, KI-gestützte Qualitätskontrollen oder Anwendungen im Human Resources nutzen.
Welche Personen müssen geschult werden?
Die Fortbildungspflicht bezieht sich auf:
- Das eigene Personal des Unternehmens
- Andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind
Es reicht nicht aus, nur Führungskräfte oder IT-Experten fortzubilden. Vielmehr müssen alle Mitarbeitenden, die direkt mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen zu tun haben, über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen. Dies schließt auch einfache Anwender ein, die KI-gestützte Tools in ihrer täglichen Arbeit einsetzen.
Umfang und Inhalt der erforderlichen KI-Kenntnisse
Die KI-Verordnung definiert "KI-Kompetenz" als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen ermöglichen, mit KI-Systemen sachkundig umzugehen. Der Umfang der erforderlichen Kenntnisse ist dabei nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach mehreren individuellen Faktoren:
Faktoren zur Bestimmung des notwendigen Kenntnisstands
Bei der Vermittlung von KI-Kenntnissen sind gemäß Artikel 4 zu berücksichtigen:
- Bestehende technische Kenntnisse der Mitarbeitenden
- Bisherige Erfahrung im Umgang mit KI-Systemen
- Vorhandene Aus- und Weiterbildung
- Der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden
- Die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme zum Einsatz kommen
Diese differenzierte Betrachtung erlaubt eine an die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Schulung, statt einen starren einheitlichen Standard vorzuschreiben.
Inhaltliche Anforderungen an KI-Schulungen
Die Fortbildungsmaßnahmen sollten relevantes Wissen insbesondere in folgenden Bereichen vermitteln:
- Grundlegendes Verständnis von KI-Systemen:
-
- Funktionsweise und Arten von KI
- Abgrenzung von KI zu herkömmlicher Software
- Kenntnis der typischen Anwendungsbereiche
- Umgang mit KI-Werkzeugen:
-
- Sachkundige Nutzung der eingesetzten KI-Systeme
- Erkennen von Grenzen und Fehleranfälligkeiten der Systeme
- Beurteilung der Qualität von KI-generierten Ergebnissen
- Risikobewusstsein und ethische Aspekte:
-
- Datenschutzrechtliche Implikationen der KI-Nutzung
- Potenzielle Diskriminierungsrisiken durch KI
- Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen
- Rechtlicher Rahmen:
-
- Grundzüge der KI-Verordnung und ihre Anforderungen
- Einordnung von KI-Systemen in Risikoklassen
- Pflichten bei der Nutzung von KI im jeweiligen Arbeitskontext
Praktische Umsetzung der Fortbildungspflicht
Die KI-Verordnung gibt keine konkreten Vorgaben zur Methodik der Kompetenzvermittlung. Unternehmen haben daher einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Schulungsmaßnahmen.
Empfehlungen für eine effektive Umsetzung
Um die Fortbildungspflicht rechtssicher und effizient zu erfüllen, empfehlen sich folgende Schritte:
- Bestandsaufnahme: Identifizieren Sie alle in Ihrem Unternehmen eingesetzten KI-Systeme und die damit befassten Mitarbeitenden.
- Bedarfsanalyse: Ermitteln Sie den individuellen Schulungsbedarf unter Berücksichtigung der in Artikel 4 genannten Faktoren (technische Vorkenntnisse, Erfahrung, etc.).
- Schulungskonzept: Entwickeln Sie ein differenziertes Schulungskonzept, das auf die unterschiedlichen Anforderungsniveaus zugeschnitten ist.
- Dokumentation: Obwohl nicht explizit gefordert, empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation der durchgeführten Schulungsmaßnahmen, um die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen zu können.
- Regelmäßige Aktualisierung: Planen Sie periodische Auffrischungen und Erweiterungen der KI-Kenntnisse, insbesondere bei technologischen Neuerungen oder Änderungen im Einsatzkontext.
Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Interessanterweise sieht die KI-Verordnung keine expliziten Sanktionen für Verstöße gegen die Fortbildungspflicht nach Artikel 4 vor. Dennoch können sich aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung indirekte Nachteile ergeben:
- Haftungsrisiken: Bei Schäden, die auf einen unsachgemäßen Umgang mit KI-Systemen zurückzuführen sind, könnte die Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht als Verletzung einer Sorgfaltspflicht gewertet werden.
- Reputationsschäden: Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Vertrauensverluste bei Kunden und Geschäftspartnern.
- Wettbewerbsnachteile: Unzureichend geschulte Mitarbeiter können KI-Potenziale nicht optimal nutzen, was zu Effizienz- und Innovationsnachteilen führen kann.
- Mögliche künftige Sanktionen: Es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft konkrete Sanktionen für die Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht eingeführt werden.

Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Fortbildungspflicht nach Artikel 4 des AI Acts stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Sie ist Teil des Bestrebens der EU, einen rechtssicheren Rahmen für die Nutzung von KI zu schaffen und soll dazu beitragen, dass KI-Technologien kompetent und verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen:
- Zeitnahe Vorbereitung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen, da die Fortbildungspflicht bereits ab dem 2. Februar 2025 gilt.
- Pragmatischer Ansatz: Nutzen Sie den durch die Verordnung eingeräumten Ermessensspielraum für praxisnahe, an Ihre Unternehmensrealität angepasste Schulungskonzepte.
- Mehrwertorientierung: Betrachten Sie die Fortbildungspflicht nicht nur als regulatorische Bürde, sondern als Chance zur Steigerung der digitalen Kompetenz in Ihrem Unternehmen.
- Rechtssichere Gestaltung: Lassen Sie sich bei der Konzeption und Umsetzung Ihrer Schulungsmaßnahmen rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass diese den Anforderungen des Artikel 4 genügen.
- Langfristige Perspektive: Verankern Sie die Vermittlung von KI-Kenntnissen nachhaltig in Ihrer Personalentwicklungsstrategie, da die Bedeutung von KI-Technologien in Zukunft weiter zunehmen wird.
Die Fortbildungspflicht nach dem AI Act ist ein wichtiger Baustein für den verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Unternehmen, die diese Anforderung proaktiv und mit Weitblick umsetzen, werden nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, sondern können auch die Potenziale der KI besser für sich nutzen.
Wie kann unsere Kanzlei Sie bei der Umsetzung der Anforderungen an die KI-Kompetenz unterstützen?
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Umsetzung der Anforderungen zur KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 des AI Acts. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen zu den rechtlichen Aspekten des KI-Einsatzes an, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Diese Schulungen umfassen die Vermittlung der relevanten Rechtsgrundlagen, insbesondere der KI-Verordnung, sowie die Erläuterung der spezifischen Pflichten bei der Nutzung von KI-Systemen in Ihrem Geschäftskontext. Wir beraten Sie zudem bei der Entwicklung eines rechtssicheren Schulungskonzepts und der Dokumentation Ihrer Fortbildungsmaßnahmen.
Für die Vermittlung technischer KI-Kenntnisse greifen wir auf ein Netzwerk erfahrener Kooperationspartner zurück, sodass wir Ihnen ein ganzheitliches Schulungsangebot zur Erfüllung der Fortbildungspflicht anbieten können. Durch unsere Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die regulatorischen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig von den Chancen der KI-Technologien optimal profitiert.