Entscheidungen aus Deutschland

Rechtsprechung und Entscheidungen im Bereich KI aus Deutschland

Auf dieser Seite informieren wir Sie über relevante Gerichtsurteile und -entscheidungen rund um künstliche Intelligenz aus Deutschland.

 

DEUTSCHE ENTSCHEIDUNGEN (Gerichte)

 

Bundespatentgericht: Künstliche Intelligenz ist kein Erfinder (11.11.2021)

Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass eine Künstliche Intelligenz nicht Erfinder im Sinne des § 37 Abs. 1 PatG sein kann. Ausschließlich natürlichen Personen kann demnach die „Erfinderehre“ zuteilwerden. Eine richterliche Rechtsfortbildung ist abzulehnen, da der hierzu erforderliche Raum einer Gesetzeslücke nicht besteht.

 

BPatG, Beschluss v. 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21

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Verwaltungsgericht München: Nutzung von KI im universitären Bereich (28.11.2023)

Im Rechtsstreit vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München stand im Mittelpunkt, ob der Kläger im Rahmen seiner Bewerbung für den Masterstudiengang an der Technischen Universität München (TUM) künstliche Intelligenz zur Erstellung seines Essays eingesetzt hatte, was zu seinem Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führte.

Die Universität argumentierte, dass eine Überprüfung des Essays aufzeigte, dass 45% des Textes sehr wahrscheinlich durch künstliche Intelligenz verfasst worden seien. Diese Feststellung beruhte auf einer Plagiatssoftware sowie der Bewertung durch akademische Prüfer, die strukturelle Auffälligkeiten und eine ungewöhnliche Inhaltsdichte im Vergleich zu anderen Bewerbern feststellten.

 

Die Prüfer konnten darlegen, dass das Essay des Klägers sich deutlich von den Arbeiten anderer Bachelorabsolventen und von einem früher eingereichten Essay des Klägers unterschied. Es wies Merkmale auf, die typischerweise auf die Erstellung durch KI hindeuten, wie etwa eine ausgeprägte Strukturiertheit und Fehlerfreiheit in der Sprache. Der Kläger selbst brachte keine überzeugenden Argumente vor, die diese Beobachtungen entkräften könnten.

 

Das Gericht folgte der Einschätzung der TUM und der akademischen Prüfer und wies den Antrag des Klägers auf vorläufige Zulassung zum Studium ab. Es sah als erwiesen an, dass das Essay unter Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis erstellt wurde und lehnte somit den Antrag mit der Begründung ab, dass keine unerlaubten Hilfsmittel, einschließlich KI, im Bewerbungsprozess verwendet werden dürfen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, und der Streitwert wurde auf 2.500 Euro festgesetzt.

 

VG München, 28.11.2023 - Az.: M 3 E 23.4371

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Arbeitsgericht Hamburg: Keine Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats bei der Einführung von ChatGPT (16. Januar 2024)

Das Arbeitsgericht in Hamburg hat in einem Beschluss festgestellt, dass der Betriebsrat eines Hamburger Medizintechnikherstellers, der rund 1600 Mitarbeiter am Stammsitz beschäftigt, kein Mitspracherecht bei der Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI)-Systemen wie ChatGPT hat. Der Betriebsrat hatte versucht, den Einsatz von KI-Technologien im Unternehmen durch einstweiligen Rechtsschutz zu unterbinden. Das Gericht wies diese Anträge jedoch als teilweise unbegründet und teilweise unzulässig zurück.

 

Das Unternehmen hatte geplant, seinen Mitarbeitern generative KI als neue Werkzeuge zur Unterstützung ihrer Arbeit anzubieten. Nach einer anfänglichen Sperre des Zugangs zu ChatGPT veröffentlichte es Richtlinien für die Nutzung dieser und ähnlicher Dienste auf seiner Intranet-Plattform. Die Nutzung solcher KI-Systeme erfolgt über Webbrowser und nicht direkt auf den Computersystemen des Unternehmens. Die Mitarbeiter müssen mögliche Kosten selbst tragen, und das Unternehmen hat nach eigenen Angaben keine Kenntnis darüber, wer, wann und in welchem Umfang die KI-Dienste nutzt.

 

Das Gericht argumentierte, dass die Regelungen zur Nutzung von KI-Tools als mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten zu betrachten sind. Es wurde festgestellt, dass der durch die Nutzung dieser Tools möglicherweise entstehende Überwachungsdruck nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Dienstanbieter ausgeht.

 

Die Entscheidung dürfte einen Sonderfall betreffen und ist nicht eins zu eins auf andere Fälle zu übertragen, in denen der Arbeitgeber den eigenen Mitarbeitern ChatGPT-Zugänge stellt.

 

ArbG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2024, Az: 24 BVGa 1/24

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DEUTSCHE ENTSCHEIDUNGEN (Sonstige)

Deutscher Presserat: Rüge wegen fehlender Kennzeichnung von KI generierten Bildern

Der Deutsche Presserat hat die Zeitschrift LISA für ein Rezeptheft gerügt, dessen Illustrationen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden.

 

Deutscher Presserat, Az 0430/23/1: "99 Pasta-Rezepte", Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht), Rüge veröffentlicht am 05.02.2024

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