KI-Beratung für die öffentliche Verwaltung
KI in der öffentlichen Verwaltung: Rechtssicherheit für den Staat von morgen
Die Transformation zur „Smart Government“ bietet beispiellose Chancen für Effizienzsteigerungen und Bürgerfreundlichkeit. Doch für die öffentliche Hand gelten besondere Maßstäbe: Rechtmäßigkeit, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit sind nicht nur politische Ziele, sondern verfassungsrechtliche Imperative. Während der EU AI Act staatliche Stellen besonders in die Pflicht nimmt, muss die Implementierung von KI gleichzeitig mit dem Allgemeinen Verwaltungsrecht (VwVfG) und der DSGVO harmonieren.
Die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte begleitet Behörden und öffentliche Institutionen dabei, KI-Innovationen rechtssicher zu gestalten – vom automatisierten Bescheidwesen bis hin zur digitalen Souveränität bei der Beschaffung.
1. Compliance nach dem AI Act: Staatliches Handeln als Hochrisiko-Bereich
Ihre Herausforderung: Der Gesetzgeber stuft viele Kernbereiche der Verwaltung als Hochrisiko-Anwendungen ein (Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689). Dies betrifft insbesondere Systeme in der Strafverfolgung, Migration, Asylkontrolle sowie den Zugang zu wesentlichen öffentlichen Leistungen (z. B. Sozialleistungen).
Unsere Lösungen:
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Klassifizierung und Konformitätsprüfung: Wir analysieren Ihre geplanten Systeme im Lichte der Art. 6 und 7 AIA. Wir klären, ob Ihre Anwendung unter die strengen Dokumentations- und Qualitätsmanagementpflichten fällt.
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Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA): Öffentliche Stellen sind gemäß Art. 27 AIA verpflichtet, vor dem Einsatz eines Hochrisiko-KI-Systems eine Folgenabschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Grundrechte durchzuführen. Wir begleiten Sie rechtssicher durch diesen Prozess.
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Aufsicht und Transparenz: Wir unterstützen bei der Einrichtung der notwendigen menschlichen Aufsicht (Art. 14 AIA) und der Registrierung in der EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme.
2. KI und Verwaltungsrecht: Das automatisierte Bescheidwesen
Ihre Herausforderung: Die Einführung voll- oder teilautomatisierter Entscheidungen kollidiert oft mit dem Grundsatz der Einzelfallgerechtigkeit und dem Ermessensspielraum. Ein fehlerhafter Algorithmus kann zur Rechtswidrigkeit tausender Verwaltungsakte führen.
Unsere Lösungen:
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Prüfung der Ermächtigungsgrundlagen: Wir analysieren, ob der Einsatz von KI mit § 35a VwVfG (Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes) vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf gebundene Entscheidungen ohne Ermessensspielraum.
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Diskriminierungsfreiheit und Algorithmen-TÜV: Wir prüfen Ihre Systeme auf „Algorithmic Bias“, um sicherzustellen, dass keine verfassungswidrigen Benachteiligungen (Art. 3 GG) entstehen.
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Begründungspflichten: Wir erarbeiten Konzepte, wie die Entscheidungsgrundlagen einer „Black-Box-KI“ so aufbereitet werden können, dass sie der gerichtlichen Überprüfung und der Begründungspflicht gemäß § 39 VwVfG standhalten.
3. Datenschutz und Digitale Souveränität (DSGVO)
Ihre Herausforderung: Behörden verarbeiten Sozialdaten, Steuerdaten und sensible Informationen nach Art. 9 DSGVO. Die Nutzung ausländischer Cloud-KI-Lösungen birgt erhebliche Risiken für die Datensouveränität und verstößt oft gegen das Prinzip der Datenminimierung.
Unsere Lösungen:
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Souveräne Cloud-Konzepte: Wir beraten bei der rechtlichen Gestaltung von On-Premise-Lösungen oder der Nutzung souveräner europäischer Cloud-Infrastrukturen gemäß den Vorgaben des BSI und der Datenschutzaufsicht.
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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Durchführung spezialisierter DSFA nach Art. 35 DSGVO für den öffentlichen Sektor, unter besonderer Berücksichtigung des Amtsgeheimnisses und des Schutzes von Sozialdaten (§ 35 SGB I).
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Auftragsverarbeitung in der Verwaltung: Wir erstellen und prüfen AV-Verträge, die den strengen Anforderungen der öffentlichen Hand an die Zweckbindung und das Weisungsrecht entsprechen.
4. Kennzeichnungspflichten und Bürgervertrauen
Ihre Herausforderung: Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, ob sie mit einem Menschen oder einer Maschine kommunizieren. Transparenz ist die Basis für Akzeptanz und Rechtssicherheit.
Unsere Lösungen:
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Transparenzkonzepte nach Art. 50 AIA: Wir implementieren Kennzeichnungsstandards für Chatbots in der Bürgerkommunikation und für KI-generierte Informationsmaterialien.
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Informationsrechte nach IFG/UIG: Wir bereiten Ihre Behörde darauf vor, Auskunftsbegehren zu den Funktionsweisen eingesetzter Algorithmen rechtssicher zu bescheiden.
5. Vergaberecht und KI-Beschaffung
Ihre Herausforderung: KI-Software lässt sich aufgrund ihrer dynamischen Natur (ständiges Lernen, Updates) nur schwer in starre Leistungsverzeichnisse fassen. Es drohen „Vendor Lock-ins“ und Haftungslücken.
Unsere Lösungen:
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Strategische KI-Vergabe: Wir unterstützen bei der Gestaltung von Ausschreibungen, die Innovationsspielräume lassen und gleichzeitig die Anforderungen des Vergaberechts (GWB, VgV) erfüllen.
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Haftung und IP im Staatsauftrag: Wir verhandeln Lizenzbedingungen, die sicherstellen, dass die öffentliche Hand die Kontrolle über die Datenhoheit behält und im Falle von KI-Fehlern abgesichert ist (EVB-IT Anpassungen).
6. Personalrat und Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
Ihre Herausforderung: Die Einführung von KI-Tools in der Verwaltung berührt die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Ohne frühzeitige Einbindung der Personalräte drohen Blockaden (§ 75 BPersVG bzw. Landespersonalvertretungsgesetze).
Unsere Lösungen:
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Dienstvereinbarungen zum KI-Einsatz: Wir entwerfen rechtssichere Vereinbarungen, die den Einsatz von KI am Arbeitsplatz regeln, die Überwachung der Beschäftigten ausschließen und Fortbildungsansprüche festschreiben.
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KI-Governance-Richtlinien: Erstellung interner Leitfäden für den Umgang mit Schatten-KI (z.B. private Nutzung von ChatGPT für Dienstzwecke).
Warum Heidrich Rechtsanwälte für die öffentliche Hand?
Wir verstehen die besonderen Anforderungen des öffentlichen Rechts und die Notwendigkeit, Innovation mit dem Rechtsstaatsprinzip zu versöhnen.
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Spezialisierte Expertise: Wir verknüpfen IT- und Datenschutzrecht mit tiefem Wissen im Verwaltungs- und Vergaberecht.
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Sicherheit und Souveränität: Unser Fokus liegt auf Lösungen, die die digitale Souveränität des Staates sichern und Haftungsrisiken für Entscheidungsträger minimieren.
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Wissenschaftliche Fundierung: Wir verfolgen die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und die Leitlinien der Datenschutzkonferenz (DSK) zum KI-Einsatz.
Können wir Sie bei Projekten im Bereich KI unterstützen?
Gerne stehen wir Ihnen zu einem ersten Gespräch zur Verfügung. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail kontakt@recht-im-internet.de oder telefonisch unter 0511 374 98 150.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Website recht-im-internet.de sowie auf unserem Blog netzrechtliches.de.