KI und Startups

KI-Startups: Rechtssicher skalieren vom MVP bis zum Exit

 

Für KI-Startups ist die rechtliche Architektur kein nachgelagertes Thema, sondern eine essenzielle Komponente der Investor Readiness. Wer heute ein Geschäftsmodell auf generativer KI oder proprietären Modellen aufbaut, muss die regulatorischen Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) und der DSGVO von Beginn an in den Software-Development-Lifecycle (SDLC) integrieren. Ein Mangel an "Compliance by Design" kann bei der nächsten Finanzierungsrunde oder einem Due-Diligence-Prozess zur massiven Abwertung führen.

 

Die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte versteht die Dynamik von Startups und arbeitet seit Jahren mit Startup Accelerator wie dem Hafven in Hannover zusammen. Wir bieten keine starren Bedenken, sondern lösungsorientierte Leitplanken für Ihre technologische Innovation.

 

 

1. Provider-Status nach dem AI Act: Pflichten für KI-Entwickler

 

Ihre Herausforderung: Startups, die KI-Modelle entwickeln oder bestehende Modelle (z. B. via API) so verändern, dass sie unter eigenem Namen in den Verkehr gebracht werden, gelten rechtlich oft als Anbieter (Provider) gemäß Art. 3 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2024/1689. Dies löst den maximalen Pflichtenkatalog aus.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Provider-vs.-Deployer-Analyse: Wir klären verbindlich Ihren Status. Bringen Sie ein "GPAI-Modell" (General Purpose AI) in den Verkehr oder entwickeln Sie eine vertikale Hochrisiko-Anwendung (z. B. für HR-Tech oder Kreditscoring)?

  • Konformitätsmanagementsysteme: Wir unterstützen Sie beim Aufbau der technischen Dokumentation gemäß Art. 11 und Anhang IV AIA, die für das Inverkehrbringen von Hochrisiko-Systemen zwingend erforderlich ist.

  • Sandbox-Begleitung: Wir beraten Sie bei der Nutzung von Reallaboren (Regulatory Sandboxes) nach Art. 57 AIA, um Innovationen unter Aufsicht zur Marktreife zu bringen.

 

 

2. IP-Schutz für KI-Assets: Sichern Sie Ihren "Moat"

 

Ihre Herausforderung: Der Wert Ihres Startups liegt in Ihren Daten, Ihren Modellen und Ihren individuellen Optimierungen (Fine-Tuning). Doch nach geltendem Recht sind KI-Modelle und deren Gewichte (Weights) urheberrechtlich schwer zu fassen.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Schutz proprietärer Daten: Wir sichern Ihre Trainingsdatensätze über das Datenbankherstellerrecht (§§ 87a ff. UrhG) und das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ab.

  • IP-Strategie für KI-Outputs: Wir entwickeln Workflows ("Human-in-the-loop"), die sicherstellen, dass die Ergebnisse Ihres Tools die notwendige Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG erreichen, um für Ihre Kunden urheberrechtlich geschützt zu sein (vgl. EuGH, C-683/17 – Cofemel).

  • Open-Source-Compliance: Wir prüfen die Lizenzketten bei der Nutzung von Open-Source-Modellen (z. B. Llama-Derivate), um "Copyleft-Effekte" zu vermeiden, die Ihren proprietären Code gefährden könnten.

 

 

3. DSGVO als Wettbewerbsvorteil: Privacy by Design

 

Ihre Herausforderung: Das Training von Modellen mit personenbezogenen Daten ist unter der DSGVO hochriskant. Viele Startups scheitern an der Rechtsgrundlage für das "Scraping" oder die Nutzung von Nutzerfeedback zum Modelltraining.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Rechtssicheres Training: Wir erarbeiten belastbare Argumentationsketten für das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen der Aufsichtsbehörden zur Zweckänderung.

  • Anonymisierungs-Konzepte: Wir beraten zu technischen Verfahren (Differential Privacy, synthetische Daten), um Daten aus dem Anwendungsbereich der DSGVO zu führen und somit rechtssicher nutzbar zu machen.

  • Data Processing Agreements (DPA): Wir erstellen DPAs für Ihre Kunden, die die Besonderheiten der KI-Verarbeitung (z. B. das Training mit Prompts) transparent und rechtssicher regeln.

 

 

4. Verträge für AI-SaaS: Haftung und Skalierbarkeit

 

Ihre Herausforderung: Standard-SaaS-Verträge passen nicht für KI. Halluzinationen, unvorhersehbare Outputs und die Abhängigkeit von Upstream-Providern (wie OpenAI oder AWS) erfordern neue Vertragsklauseln.

 

Unsere Lösungen:

 

  • AI-SaaS Terms of Service: Wir entwerfen AGB, die Ihre Haftung für unvorhersehbare KI-Outputs wirksam begrenzen und klare "Acceptable Use Policies" definieren.

  • Service Level Agreements (SLA): Wir definieren realistische Parameter für die Verfügbarkeit und Performance von KI-Modellen, unter Berücksichtigung von Latenzen und API-Limitierungen.

  • Upstream-Haftungsmanagement: Wir analysieren die Verträge Ihrer Zulieferer und stellen sicher, dass Ihre Kundenverträge keine Risiken versprechen, die Sie gegenüber Ihren Providern nicht absichern können.

 

 

5. Investor Readiness & Regulatory Due Diligence

 

Ihre Herausforderung: In der Series A oder B werden Investoren Ihre "Regulatory Compliance" genau prüfen. Ungeklärte IP-Rechte oder DSGVO-Verstöße sind klassische "Dealbreaker".

 

Unsere Lösungen:

 

  • Compliance-Audit: Wir führen eine "Pre-Due-Diligence" durch, identifizieren rechtliche Schwachstellen und beheben diese, bevor sie zum Hindernis für Ihr Funding werden.

  • Rechtliche Begleitung der Finanzierungsrunde: Wir unterstützen Sie bei den IP-Garantien und Representations gegenüber Ihren Investoren (VCs).

 

 

Warum Heidrich Rechtsanwälte für Ihr Startup?

Wir sind nicht nur Ihre Anwälte; wir sind Ihre strategischen Partner in einem hochkomplexen regulatorischen Umfeld.

  1. Deep Tech Understanding: Wir sprechen die Sprache Ihrer Entwickler. Wir wissen, was ein "Weight", ein "Token" und "Reinforcement Learning" sind.

  2. Skalierbare Lösungen: Unsere Beratung wächst mit Ihnen – vom schlanken Start-Paket für den MVP bis zur vollumfänglichen Enterprise-Compliance.

  3. Wissenschaftliche Exzellenz: Wir zitieren nicht nur Paragrafen, sondern entwickeln Argumentationslinien, die auch vor Gerichten und Aufsichtsbehörden Bestand haben.

 

Machen Sie Ihr Startup zukunftssicher

Rechtliche Sicherheit ist der Treibstoff für Ihr Wachstum. Lassen Sie uns die regulatorischen Risiken minimieren, damit Sie sich auf die technische Disruption konzentrieren können.

Können wir Sie bei Projekten im Bereich KI unterstützen?

 

Gerne stehen wir Ihnen zu einem ersten Gespräch zur Verfügung. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail kontakt@recht-im-internet.de oder telefonisch unter 0511 374 98 150.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Website recht-im-internet.de sowie auf unserem Blog netzrechtliches.de.

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