KI Im Unternehmen einführen
KI-Implementierung ohne Rechtsrisiken: Wir sichern Ihre Innovation ab
Die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse ist keine reine IT-Entscheidung mehr – sie ist eine strategische Weichenstellung, die massive rechtliche Implikationen hat. Werden regulatorische Anforderungen wie die EU-KI-Verordnung (AI Act) oder die DSGVO ignoriert, drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch der Verlust geschäftskritischer Daten und Schutzrechte.
Die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte versteht sich als Ihr Partner, der rechtliche Hürden abbaut, damit Sie sich auf die technologische Wertschöpfung konzentrieren können. Wir liefern keine theoretischen Gutachten, sondern rechtssichere Lösungen für Ihre drängendsten Fragen.
1. Ihre Herausforderung: Den AI Act verstehen und umsetzen
Das Problem: Die neue EU-KI-Verordnung schafft ein komplexes Geflecht aus Verboten, Transparenzregeln und Dokumentationspflichten. Viele Unternehmen wissen nicht, ob ihre Anwendung als „Hochrisiko-System“ eingestuft wird.
Unsere Lösung: Wir führen für Sie ein AI Act Audit durch. Wir klassifizieren Ihre KI-Systeme präzise entlang der Risikostufen des AI Act:
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Risiko-Klassifizierung: Prüfung, ob Ihr System unter die Verbote des Art. 5 AIA fällt oder als Hochrisiko-System gemäß Art. 6 AIA (z.B. im Bereich HR oder Biometrie) strengen Auflagen unterliegt.
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Compliance-Architektur: Aufbau des erforderlichen Risikomanagementsystems (Art. 9 AIA) und Erstellung der technischen Dokumentation (Art. 11 AIA).
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Governance-Strukturen: Implementierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der KI-Kompetenz Ihres Personals gemäß Art. 4 AIA.
2. Ihre Herausforderung: Datenschutz im KI-Zeitalter (DSGVO)
Das Problem: Das Training von Modellen und die Verarbeitung von Nutzerdaten durch KI-Systeme (insb. LLMs) kollidieren oft mit den Grundsätzen der Zweckbindung und Datenminimierung (Art. 5 DSGVO). Ein falscher Prompt kann zum Abfluss personenbezogener Daten führen.
Unsere Lösung: Wir machen Ihren KI-Einsatz datenschutzkonform, ohne die Funktionalität einzuschränken:
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Rechtsgrundlagen-Check: Rechtssichere Gestaltung der Datenverarbeitung auf Basis des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder durch Einwilligung.
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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Durchführung und Dokumentation der notwendigen DSFA gemäß Art. 35 DSGVO für risikoreiche KI-Anwendungen.
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Prompt-Engineering-Policies: Erstellung von Richtlinien für Ihre Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten in externe KI-Modelle fließen.
3. Ihre Herausforderung: Wer besitzt den KI-Output? (Urheberrecht & IP)
Das Problem: Wer ist Inhaber der Rechte an einem KI-generierten Design, Text oder Code? Gleichzeitig riskieren Sie Urheberrechtsverletzungen, wenn die KI auf geschützten Daten Dritter trainiert wurde oder diese reproduziert (§§ 44b, 60d UrhG).
Unsere Lösung: Wir sichern Ihr geistiges Eigentum (IP) und schützen Sie vor Abmahnungen:
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Schutzstrategien für KI-Outputs: Beratung zur Schaffung einer „persönlichen geistigen Schöpfung“ durch menschliche Steuerung (Human-in-the-loop), um Urheberrechtsschutz nach § 2 UrhG zu begründen.
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Vertragsgestaltung: Erarbeitung von Lizenzverträgen und Nutzungsbedingungen, die die Rechteinhaberschaft an KI-Ergebnissen eindeutig klären.
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Haftungsfreistellung: Prüfung und Verhandlung von Verträgen mit KI-Anbietern (SaaS), um Haftungsrisiken bei Urheberrechtsverletzungen durch das Modell auf den Provider zu verlagern.
4. Ihre Herausforderung: Kennzeichnungspflichten und Transparenz
Das Problem: Nutzer und Behörden fordern Transparenz. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten können das Vertrauen Ihrer Kunden zerstören und regulatorische Sanktionen nach sich ziehen.
Unsere Lösung: Wir implementieren ein rechtssicheres Transparenz-Konzept:
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Kennzeichnung gemäß Art. 50 AI-Act: Umsetzung der Pflicht zur Offenlegung von Interaktionen mit KI-Systemen (Chatbots) und der Kennzeichnung von Deepfakes oder KI-Texten.
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KI-Impressum & Disclaimer: Erstellung rechtssicherer Hinweise für Ihre Webseite und Ihre Produkte.
5. Ihre Herausforderung: KI im Arbeitsumfeld und Mitbestimmung
Das Problem: Der Einsatz von KI zur Leistungsüberwachung oder im Recruiting löst zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Ohne Einigung drohen langwierige Konflikte oder ein Nutzungsverbot.
Unsere Lösung: Wir moderieren den rechtlichen Einführungsprozess in Ihrem Unternehmen:
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Betriebsvereinbarungen: Entwurf und Verhandlung spezialisierter KI-Betriebsvereinbarungen, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§§ 90, 95 BetrVG) wahren.
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Employee Guidelines: Erstellung klarer Verhaltensregeln für den Umgang mit KI-Tools am Arbeitsplatz.
Warum Heidrich Rechtsanwälte?
In der Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte trifft juristische Exzellenz auf tiefes technisches Verständnis. Wir bieten Ihnen:
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Spezialisierung: Als Experten für IT- und Datenschutzrecht sind wir seit den ersten Tagen der KI-Entwicklung an vorderster Front dabei.
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Branchenfokus: Ob Startups, E-Commerce, Verwaltung oder Versicherungswirtschaft – wir kennen die spezifischen Sektoralregeln Ihrer Branche.
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Praxisnähe: Wir liefern Ihnen keine Ausführungen in Juristen-Sprech, sondern operative Checklisten, Vertragsmuster und klare Handlungsempfehlungen.
Können wir Sie bei Projekten im Bereich KI unterstützen?
Gerne stehen wir Ihnen zu einem ersten Gespräch zur Verfügung. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail kontakt@recht-im-internet.de oder telefonisch unter 0511 374 98 150.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Website recht-im-internet.de sowie auf unserem Blog netzrechtliches.de.