KI-Beratung für Hochschulen und Bildungsträger

KI in Lehre und Forschung: Rechtssicherheit für den Bildungssektor

 

Die Einführung von Künstlicher Intelligenz an Hochschulen und Bildungseinrichtungen ist weit mehr als eine technische Modernisierung – sie ist eine fundamentale Neugestaltung des akademischen Ökosystems. Während generative KI-Systeme das Potenzial haben, personalisiertes Lernen und effiziente Forschung zu revolutionieren, stehen Institutionen vor massiven rechtlichen Herausforderungen: vom Hochrisiko-Status nach dem AI Act über den Datenschutz sensibler Studierendendaten bis hin zur Transformation des Prüfungsrechts.

Die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte begleitet Universitäten, private Bildungsträger und Forschungsinstitute bei der rechtlichen Flankierung dieser Transformation. Wir schaffen den Rahmen für eine rechtssichere "AI-first"-Strategie in der Bildung.

 

 

1. Compliance nach dem AI Act: Bildung als Hochrisiko-Bereich

 

Ihre Herausforderung: Der europäische Gesetzgeber stuft KI-Systeme im Bildungsbereich in vielen Fällen als Hochrisiko-Systeme ein (Anhang III Nr. 3 der Verordnung (EU) 2024/1689). Dies gilt insbesondere für Systeme zur Entscheidung über den Zugang zu Bildungseinrichtungen oder zur Bewertung von Lernleistungen.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Risikoklassifizierung für Bildungstools: Wir prüfen, ob Ihre eingesetzten Systeme (z. B. für Learning Analytics oder automatisierte Zulassungsverfahren) unter die strengen Anforderungen des Art. 6 Abs. 2 AIA fallen.

  • Erfüllung der Betreiberpflichten: Für Hochschulen als "Betreiber" (Deployer) von Hochrisiko-KI implementieren wir die notwendigen Überwachungsprozesse nach Art. 26 AIA und unterstützen bei der Erstellung der geforderten Dokumentation.

  • Konformitätsbewertung bei Eigenentwicklungen: Sollten Sie im Rahmen der Forschung eigene KI-Modelle entwickeln und einsetzen, begleiten wir das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren.

 

 

2. Datenschutz und Schutz der akademischen Identität (DSGVO)

 

Ihre Herausforderung: Hochschulen verarbeiten hochsensible Daten – von Leistungsnachweisen bis hin zu Verhaltensprofilen. Die Nutzung marktgängiger KI-Tools (wie ChatGPT oder Microsoft Copilot) im Campus-Netzwerk wirft komplexe Fragen zum Datentransfer in Drittstaaten und zur Zweckbindung auf.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Spezialisierte DSFA für den Bildungssektor: Wir führen Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO durch, die explizit die Risiken für die informationelle Selbstbestimmung von Studierenden und Lehrenden adressieren.

  • Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV): Wir verhandeln mit Software-Anbietern, um sicherzustellen, dass Forschungsdaten und studentische Inputs nicht ungefragt für das Training globaler Modelle verwendet werden.

  • Identity Management: Wir beraten zur datenschutzkonformen Implementierung von Single-Sign-On-Lösungen für KI-Dienste unter Wahrung des Prinzips der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO).

 

 

3. Urheberrecht, Prüfungsrecht und akademische Integrität

 

Ihre Herausforderung: Die Nutzung von KI durch Studierende stellt das herkömmliche Prüfungswesen infrage. Bestehende Prüfungsordnungen kennen oft nur die Kategorien "Eigenleistung" oder "Täuschung". Gleichzeitig müssen Forschungsdaten gegen unbefugtes KI-Mining geschützt werden.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Modernisierung von Prüfungsordnungen: Wir entwerfen rechtssichere Klauseln für Ihre Rahmenprüfungsordnungen, die den Einsatz von KI-Werkzeugen klar regeln (Zulässigkeit vs. Täuschungshandlung) und Beweislastregeln definieren.

  • KI-Ghostwriting und Eigenleistung: Wir beraten zur rechtlichen Einordnung von KI-gestützten Abschlussarbeiten im Lichte des § 2 UrhG und unterstützen bei der rechtssicheren Begründung von Sanktionen bei Plagiaten.

  • Urheberrecht in der Forschung: Wir klären die Rechteinhaberschaft an KI-generierten Forschungsergebnissen und unterstützen bei der rechtssicheren Publikation unter Open-Access-Lizenzen bei gleichzeitigem Schutz des geistigen Eigentums (§ 2 UrhG, § 60a UrhG).

 

 

4. Kennzeichnungspflichten und Transparenz in der Lehre

 

Ihre Herausforderung: Um die akademische Redlichkeit zu wahren, müssen KI-Inhalte als solche erkennbar sein. Der AI Act fordert zudem spezifische Kennzeichnungen für synthetische Inhalte, um Nutzer nicht in die Irre zu führen.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Transparenz-Leitfäden: Wir erstellen institutionelle Richtlinien zur Kennzeichnung von KI-generierten Lehrmaterialien und Prüfungsaufgaben gemäß Art. 50 AIA.

  • Offenlegungspflichten für Studierende: Wir entwickeln rechtssichere Formulare für "KI-Deklarationen", die Studierende ihren Arbeiten beifügen müssen, um Transparenz über die Genese der Ergebnisse herzustellen.

 

 

5. Neugestaltung von Verträgen und Campus-Lizenzen

 

Ihre Herausforderung: Klassische Software-Lizenzen sind für die dynamische Nutzung von Rechenkapazitäten und KI-Modellen oft ungeeignet. Zudem müssen Kooperationsverträge mit Industriepartnern die Nutzung von KI-Tools in gemeinsamen Projekten neu regeln.

 

Unsere Lösungen:

 

  • KI-Campus-Lizenzen: Wir prüfen und verhandeln Lizenzverträge mit Fokus auf Haftungsfreistellungen bei Urheberrechtsverletzungen durch das KI-Modell und auf der Sicherung der Datenhoheit der Hochschule.

  • Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E): Wir gestalten Verträge für Drittmittelprojekte so, dass die IP-Rechte an KI-gestützten Erfindungen und Modellen eindeutig zugewiesen werden.

  • Arbeitsverträge für wissenschaftliches Personal: Wir integrieren Klauseln zur Nutzung von KI-Tools im Rahmen der Dienstaufgaben, um die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Publikationspflichten sicherzustellen.

 

 

6. AI Governance für Bildungsinstitutionen

 

Ihre Herausforderung: Die Einführung von KI darf nicht im rechtsfreien Raum erfolgen. Hochschulen benötigen eine zentrale Governance, die ethische Standards und rechtliche Vorgaben harmonisiert.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Ethik- und Rechts-Boards: Wir unterstützen bei der Etablierung von Gremien zur Bewertung von KI-Projekten.

  • Policy-Entwicklung: Wir erstellen maßgeschneiderte "Acceptable Use Policies" (AUP) für Lehrende, Studierende und die Verwaltung.

 

 

Warum Heidrich Rechtsanwälte für den Bildungssektor?

Unsere Kanzlei verbindet tiefes Verständnis für das Hochschulrecht mit führender Expertise im IT- und Datenschutzrecht.

  1. Akademische Expertise: Wir kennen die Besonderheiten der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und wissen diese mit regulatorischen Anforderungen in Einklang zu bringen.

  2. Gutachterliche Tätigkeit: Wir erstellen detaillierte Rechtsgutachten für Präsidien und Ministerien zur Einführung von KI-Technologien.

  3. Zukunftsorientierte Vertragsgestaltung: Unsere Verträge sind modular aufgebaut und halten mit der technologischen Entwicklung Schritt.

 

Können wir Sie bei Projekten im Bereich KI unterstützen?

 

Gerne stehen wir Ihnen zu einem ersten Gespräch zur Verfügung. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail kontakt@recht-im-internet.de oder telefonisch unter 0511 374 98 150.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Website recht-im-internet.de sowie auf unserem Blog netzrechtliches.de.

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