KI in Verlagen und Medien

Rechtssichere Transformation: KI-Lösungen für Verlage und Medienhäuser

 

Die Medienbranche befindet sich durch die generative Künstliche Intelligenz (GenAI) in der tiefgreifendsten Transformation seit der Erfindung des Buchdrucks. Während KI beispiellose Effizienzgewinne in der Content-Erstellung und Personalisierung verspricht, stehen Verlage vor rechtlichen Risiken, die den Kern ihrer Glaubwürdigkeit und ihres Geschäftsmodells berühren: Urheberrecht, redaktionelle Haftung und die strikten Kennzeichnungspflichten der EU-KI-Verordnung.

 

Die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte bietet Medienhäusern eine spezialisierte Rechtsberatung, die technologische Innovation mit dem Schutz des geistigen Eigentums und der Einhaltung journalistischer Transparenzstandards vereint.

 

 

1. Schutz des "Asset Content": Urheberrecht und Text and Data Mining (TDM)

 

Ihre Herausforderung: Verlage müssen verhindern, dass ihre hochwertigen Inhalte ohne Vergütung als Trainingsmaterial für Large Language Models (LLMs) missbraucht werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie KI-gestützte Inhalte rechtlich geschützt werden können.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Rechtssicherer Opt-out nach § 44b UrhG: Wir unterstützen Sie bei der Implementierung maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalte. Wir analysieren die Wirksamkeit von Robots.txt-Einträgen und spezialisierten Metadaten-Tags im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zur Schrankenregelung des § 44b Abs. 3 UrhG.

  • Schöpfungshöhe und "Human-in-the-loop": Rein KI-generierte Texte und Bilder entbehren nach § 2 Abs. 2 UrhG der notwendigen persönlichen geistigen Schöpfung. Wir entwickeln mit Ihren Redaktionen Workflows, die durch gezielte menschliche Steuerung (Prompt Engineering als kreativer Akt) die notwendige Schöpfungshöhe erreichen, um Ihre Exklusivrechte zu sichern (vgl. EuGH, C-683/17 – Cofemel zur Originalität).

 

 

2. Redaktionelle Verantwortung und Haftung für KI-Fehler

 

Ihre Herausforderung: KI-Systeme "halluzinieren" – sie generieren faktisch falsche Behauptungen oder diskriminierende Inhalte. Als Verleger haften Sie für die Inhalte, die unter Ihrem Namen veröffentlicht werden, unabhängig von deren Genese.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Haftungsregime für KI-Outputs: Wir prüfen Ihre Haftungsrisiken nach dem allgemeinen Deliktsrecht (§ 823 BGB) sowie nach dem Medienstaatsvertrag (MStV). Wir erstellen für Sie Redaktions-Guidelines, die eine obligatorische menschliche Verifikation ("Fact-Checking-Duty") festschreiben, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu entkräften.

  • Schutz vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Wir beraten Sie zur Prävention und Abwehr von Unterlassungsansprüchen, wenn KI-Systeme fälschlicherweise Persönlichkeitsrechte Dritter tangieren (z. B. durch fiktive Biografien oder KI-generierte Zitate).

 

 

3. Die neue Transparenz: Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

 

Ihre Herausforderung: Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung – AI Act) unterliegen Verlage und Medienhäuser strikten Offenlegungspflichten. Die Grenze zwischen authentischem Journalismus und synthetischem Content darf für den Rezipienten nicht verschwimmen. Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflichten sind bußgeldbewährt und gefährden die Reputation Ihres Hauses.

 

Unsere Lösungen:

 

  • Inhaltstransparenz gemäß Art. 50 Abs. 2 AIA: Wir beraten Sie bei der Umsetzung der Pflicht zur Kennzeichnung von Texten, die mit KI erzeugt oder manipuliert wurden, sofern sie Themen von öffentlichem Interesse behandeln. Dabei achten wir auf die Wahrung der redaktionellen Freiheit (Art. 11 GrCh).

  • Deepfake-Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 4 AIA): Die Veröffentlichung von Bild-, Audio- oder Videoinhalten, die reale Personen oder Ereignisse täuschend echt darstellen, muss explizit als künstlich erzeugt ausgewiesen werden. Wir erarbeiten rechtssichere "Disclaimer-Modelle" für Ihre Mediatheken und Social-Media-Kanäle.

  • Maschinenlesbarkeit und Metadaten: Wir unterstützen Ihre IT-Abteilung dabei, die technischen Anforderungen des Art. 50 Abs. 2 S. 2 AIA umzusetzen, wonach die Kennzeichnung in einem maschinenlesbaren Format erfolgen muss (z. B. via C2PA-Standard oder digitale Wasserzeichen).

  • Ausnahmen für Satire und Kunst: Wir prüfen für Sie, inwieweit Ihre Inhalte unter die Privilegierung für künstlerische oder satirische Werke fallen, bei denen die Kennzeichnungspflichten modifiziert sind, um den Werkcharakter nicht zu beeinträchtigen.

 

 

4. Compliance-Management und AI Governance

 

Ihre Herausforderung: Die Einführung von KI in den Workflow erfordert klare Verantwortlichkeiten und eine Dokumentation, die den Anforderungen der Aufsichtsbehörden standhält.

 

Unsere Lösungen:

 

  • KI-Governance-Strukturen: Wir etablieren in Ihrem Verlag Prozesse zur Einhaltung der KI-Kompetenzanforderungen (Art. 4 AIA).

  • Vendor Compliance: Wir prüfen die Verträge mit Ihren KI-Dienstleistern (z. B. OpenAI, Midjourney) dahingehend, ob diese die notwendigen Schnittstellen für Ihre Kennzeichnungspflichten bereitstellen und wer im Falle einer Fehlkennzeichnung haftet.

 

 

5. Arbeitsrechtliche Flankierung in der Redaktion

 

Ihre Herausforderung: Der Einsatz von KI verändert Berufsbilder. Redakteure müssen im Umgang mit der Technologie rechtssicher angeleitet werden, während gleichzeitig Mitbestimmungsrechte gewahrt bleiben müssen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

 

Unsere Lösungen:

 

  • KI-Betriebsvereinbarungen: Wir entwerfen spezialisierte Vereinbarungen, die den Einsatz von KI im kreativen Prozess regeln, die journalistische Unabhängigkeit wahren und gleichzeitig die Effizienzpotenziale ausschöpfen.

  • Urhebervertragsrecht: Wir regeln die Vergütungssätze für freie Mitarbeiter im Kontext der KI-Nutzung (§§ 32, 32a UrhG), um Nachforderungen vorzubeugen.

 

 

6. Neugestaltung der Vertragsarchitektur: Rechtssicherheit für synthetische Inhalte

 

Ihre Herausforderung: Klassische Urheber- und Lizenzverträge gehen davon aus, dass ein Mensch das Werk allein erstellt hat. Wenn jedoch KI-Systeme involviert sind, greifen Standardklauseln zur Rechteübertragung ins Leere, da an reinem KI-Output mangels menschlicher Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG) kein Urheberrecht entstehen kann. Zudem stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn die KI geschützte Quellen Dritter plagiiert?

 

Unsere Lösungen: Wir transformieren Ihre Vertragswerke (Autorenverträge, Freelancer-Agreements, Agenturverträge) in das KI-Zeitalter.

 

  • Definition und Offenlegung: Wir integrieren präzise Definitionen von „KI-Inhalten“ und „KI-Unterstützung“. Wir implementieren vertragliche Offenlegungspflichten, damit Sie jederzeit wissen, welcher Anteil eines Werkes synthetisch erzeugt wurde – eine Grundvoraussetzung für Ihre eigene Compliance nach dem AI Act (Art. 50).

  • Vertragliche Exklusivität statt Urheberrecht: Da an KI-Teilen oft kein gesetzliches Urheberrecht besteht, sichern wir Ihre Investitionen durch geschickte schuldrechtliche Exklusivitätsklauseln und Know-how-Schutz-Vereinbarungen ab. So verhindern wir, dass Wettbewerber Ihren KI-gestützten Content sanktionslos kopieren können.

  • Haftung und Freistellung (Indemnity): Wir passen die Gewährleistungs- und Haftungsklauseln an. Wer trägt das Risiko von „KI-Halluzinationen“ oder verdeckten Urheberrechtsverletzungen im Trainingsdatensatz? Wir entwerfen ausgewogene Regelungen, die Ihre Regressansprüche gegenüber Erstellern und Software-Anbietern sichern.

  • Anpassung der Vergütungsmodelle: Die Nutzung von KI verändert den Zeitaufwand massiv. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Vergütungsregeln, die sowohl für das Medienhaus wirtschaftlich als auch für den Urheber angemessen im Sinne der §§ 32, 32a UrhG sind, um spätere Nachforderungen (sog. „Bestseller-Paragraf“) zu vermeiden.

 

 

Warum Heidrich Rechtsanwälte?

 

In der Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte trifft juristische Exzellenz auf tiefes technisches Verständnis. Wir bieten Ihnen:

  1. Spezialisierung: Als Experten für IT- und Datenschutzrecht sind wir seit den ersten Tagen der KI-Entwicklung an vorderster Front dabei.

  2. Branchenfokus: Rechtsanwalt Joerg Heidrich arbeitet seit 25 Jahren im Verlagsbereich und ist unter anderen Mitglied des Deutschen Presserats.

  3. Praxisnähe: Wir liefern Ihnen keine Ausführungen in Juristen-Sprech, sondern operative Checklisten, Vertragsmuster und klare Handlungsempfehlungen.

 

Können wir Sie bei Projekten im Bereich KI unterstützen?

 

Gerne stehen wir Ihnen zu einem ersten Gespräch zur Verfügung. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail kontakt@recht-im-internet.de oder telefonisch unter 0511 374 98 150.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Website recht-im-internet.de sowie auf unserem Blog netzrechtliches.de.

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