KI im Personalwesen
KI im Personalwesen: Rechtssicheres Recruiting und HR-Management
Künstliche Intelligenz transformiert das Personalwesen radikal – von der automatisierten Vorauswahl von Bewerbern bis hin zur prädiktiven Analyse der Mitarbeiterbindung. Doch kaum ein Bereich ist regulatorisch so engmaschig gefasst wie HR. Die EU-KI-Verordnung (AI Act) stuft HR-Systeme explizit als Hochrisiko-KI ein. Gleichzeitig fordern das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die DSGVO ein Höchstmaß an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit.
Die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte begleitet HR-Abteilungen dabei, das Potenzial von KI zu nutzen, ohne rechtliche Sanktionen oder den Verlust des Vertrauens Ihrer Belegschaft zu riskieren.
1. Der AI Act im HR-Kontext: Compliance für Hochrisiko-Systeme
Ihre Herausforderung: Gemäß Anhang III Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) gelten KI-Systeme, die für das Recruiting (Anzeigenschaltung, Filterung, Bewertung) oder für Entscheidungen über Beförderungen und Kündigungen eingesetzt werden, als Hochrisiko-Systeme. Dies löst umfangreiche Pflichten aus, die weit über das bisherige Maß hinausgehen.
Unsere Lösungen:
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Status-Check & Risikomanagement: Wir prüfen, ob Ihre eingesetzten Tools (z. B. CV-Parser, Video-Interviews mit Emotionsanalyse) unter die strengen Vorgaben der Art. 6 ff. AIA fallen.
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Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA): Wir führen für Sie die nach Art. 27 AIA erforderliche Folgenabschätzung für Grundrechte durch, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre und das Recht auf Nichtdiskriminierung gewahrt bleiben.
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Transparenz und menschliche Aufsicht: Wir unterstützen Sie bei der Implementierung der notwendigen Überwachungsmechanismen (Art. 14 AIA), damit keine Personalentscheidung ausschließlich „der Maschine“ überlassen bleibt.
2. Vermeidung von Diskriminierung (AGG & Algorithmic Bias)
Ihre Herausforderung: KI-Systeme lernen aus Vergangenheitsdaten. Enthalten diese Daten unbewusste Vorurteile (Bias), setzt die KI diese fort. Ein „biased“ Algorithmus im Recruiting führt unmittelbar zu Verstößen gegen das AGG (§§ 1, 3, 7 AGG) und kann kostspielige Schadensersatzklagen nach sich ziehen (§ 15 AGG).
Unsere Lösungen:
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Algorithmen-Audit: Wir beraten Sie bei der Prüfung Ihrer Systeme auf diskriminierende Muster (z. B. Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Alter).
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Rechtssichere Ablehnungsgründe: Wir entwickeln Konzepte, wie automatisierte Auswahlprozesse so dokumentiert werden, dass sie der gerichtlichen Überprüfung standhalten und die Beweislastumkehr des § 22 AGG entkräften.
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Vorgaben für das Training: Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen Gestaltung mit Software-Anbietern, um die Nutzung „repräsentativer Datensätze“ (Art. 10 AIA) rechtlich abzusichern.
3. Datenschutz am Arbeitsplatz (Art. 88 DSGVO & § 26 BDSG)
Ihre Herausforderung: Die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten durch KI unterliegt dem strengen Arbeitnehmerdatenschutz. Insbesondere das Verbot der automatisierten Einzelfallentscheidung gemäß Art. 22 DSGVO setzt engen Grenzen, wenn es um die Leistungsbewertung oder das Verhaltensprofiling geht.
Unsere Lösungen:
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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Wir erstellen detaillierte DSFA nach Art. 35 DSGVO für den Einsatz von People-Analytics-Tools und KI-gestützten Überwachungssystemen.
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Gestaltung von Einwilligungserklärungen: Da Einwilligungen im Arbeitsverhältnis aufgrund der Abhängigkeit problematisch sind (§ 26 Abs. 2 BDSG), erarbeiten wir belastbare Rechtsgrundlagen basierend auf Kollektivvereinbarungen oder berechtigten Interessen.
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Recht auf Erläuterung: Wir implementieren Prozesse, die das Recht der Mitarbeiter auf eine verständliche Erläuterung der algorithmischen Entscheidung (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO) gewährleisten.
4. Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 BetrVG)
Ihre Herausforderung: Die Einführung von KI-Systemen zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung ist zwingend mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Ohne die Zustimmung des Betriebsrats darf das System nicht betrieben werden; es drohen Unterlassungsansprüche und Bußgelder.
Unsere Lösungen:
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KI-Betriebsvereinbarungen: Wir entwerfen und verhandeln spezialisierte Betriebsvereinbarungen, die den Einsatz von KI regeln, Überwachungsdruck minimieren und die Qualifizierung der Mitarbeiter sicherstellen.
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Beratung im Wirtschaftsausschuss: Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der Unterrichtungs- und Beratungsrechte gemäß §§ 90, 95 und 106 BetrVG.
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Konfliktlösung: Wir begleiten Sie in Einigungsstellenverfahren, um eine zügige und rechtssichere Einführung von KI-Technologien zu ermöglichen.
5. KI-Richtlinien
Ihre Herausforderung: Mitarbeiter nutzen zunehmend „Schatten-KI“ (z. B. private ChatGPT-Accounts für geschäftliche E-Mails). Dies gefährdet Geschäftsgeheimnisse und die Einhaltung von Compliance-Vorgaben.
Unsere Lösungen:
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Acceptable Use Policies (AUP): Wir erstellen klare Richtlinien für Ihre Belegschaft, welche KI-Tools wie genutzt werden dürfen und wie mit sensiblen Unternehmensdaten umzugehen ist.
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Anpassung von Arbeitsverträgen: Wir integrieren Klauseln zur Nutzung von KI-Tools und zur Abtretung von Rechten an Arbeitsergebnissen, die mit KI-Unterstützung entstanden sind.
Warum Heidrich Rechtsanwälte für HR-Compliance?
Künstliche Intelligenz transformiert das Personalwesen radikal – von der automatisierten Vorauswahl von Bewerbern bis hin zur prädiktiven Analyse der Mitarbeiterbindung. Doch kaum ein Bereich ist regulatorisch so engmaschig gefasst wie HR. Die EU-KI-Verordnung (AI Act) stuft HR-Systeme explizit als Hochrisiko-KI ein. Gleichzeitig fordern das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die DSGVO ein Höchstmaß an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit.
Die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte begleitet HR-Abteilungen dabei, das Potenzial von KI zu nutzen, ohne rechtliche Sanktionen oder den Verlust des Vertrauens Ihrer Belegschaft zu riskieren.
Wir verbinden tiefes Verständnis für das kollektive und individuelle Arbeitsrecht mit technischer Expertise im KI-Recht.
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Fokus auf Rechtssicherheit: Wir schützen Sie vor den massiven Bußgeldern des AI Act (bis zu 35 Mio. EUR) und den Entschädigungsrisiken des AGG.
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Sozialpartnerschaftlicher Ansatz: Wir wissen, dass KI-Projekte nur dann erfolgreich sind, wenn der Betriebsrat und die Belegschaft mitgenommen werden.
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Wissenschaftliche Fundierung: Unsere Beratung stützt sich auf die führende Literatur und die neueste Rechtsprechung des BAG.
Können wir Sie bei Projekten im Bereich KI unterstützen?
Gerne stehen wir Ihnen zu einem ersten Gespräch zur Verfügung. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail kontakt@recht-im-internet.de oder telefonisch unter 0511 374 98 150.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Website recht-im-internet.de sowie auf unserem Blog netzrechtliches.de.