KI und Urheberrecht
KI und Urheberrecht: Strategische Rechtsberatung an der Schnittstelle von Technologie und Geistigem Eigentum
Generative KI stellt das Urheberrecht vor fundamentale Herausforderungen. Heidrich Rechtsanwälte berät Unternehmen, Kreative und Institutionen umfassend zu allen urheberrechtlichen Fragen rund um den Einsatz von KI – mit nachgewiesener Expertise u.a. durch die Vertretung von LAION e.V. in den Grundsatzverfahren vor dem LG und OLG Hamburg. Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Angebote rund um das Thema KI und Urheberrecht vor:
KI-Inhalte und Urheberrecht
Rein KI-generierte Texte, Bilder und Designs sind nach deutschem Recht grundsätzlich gemeinfrei, da sie keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG darstellen. Ein Schutz kommt nur in Betracht, wenn der Mensch den Output maßgeblich prägt und die KI lediglich als Hilfsmittel fungiert. Das AG München (Endurt. v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25) hat dies für rein promptbasierte Logos verneint; das LG Frankfurt/M. bestätigte dagegen den Schutz menschlicher Werkteile auch in Kombination mit KI-Elementen.
Wer KI-generierte Inhalte kommerziell nutzt, sollte ergänzende Schutzinstrumente – insbesondere Markenrecht und vertragliche Absicherung – in Betracht ziehen. Die Seite erläutert die aktuelle Rechtslage, die sich herausbildende Rechtsprechung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.
Urheberrecht beim KI-Training
Die Zulässigkeit der Nutzung geschützter Werke für KI-Training beurteilt sich maßgeblich nach den TDM-Schranken der §§ 44b und 60d UrhG. § 44b gestattet kommerzielles Text und Data Mining, sofern kein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt erklärt wurde; § 60d erlaubt TDM für nicht-kommerzielle Forschung sogar ohne Opt-out-Möglichkeit. Ob generatives KI-Training überhaupt unter den TDM-Begriff fällt, ist umstritten und höchstrichterlich noch nicht entschieden.
In den LAION-Verfahren haben LG Hamburg (2024) und OLG Hamburg (2025) die Anwendbarkeit bejaht – die Revision zum BGH ist eingelegt. Die Seite erläutert den rechtlichen Rahmen, die Vervielfältigungsproblematik und die neuen Pflichten des EU AI Act für GPAI-Anbieter ab August 2025.
Detaillierte Informationen rund um das Thema Urheberrecht bei KI-Training finden Sie hier.
Schutz vor KI-Training
Rechteinhaber können über einen Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 UrhG verhindern, dass ihre Inhalte für kommerzielles KI-Training genutzt werden. Da das Gesetz keinen verbindlichen technischen Standard definiert, empfiehlt sich eine mehrstufige Schutzstrategie: Klausel im Impressum, Blockade von KI-Crawlern (GPTBot, ClaudeBot, CCBot u.a.) per robots.txt, Implementierung des W3C TDMRep-Protokolls und bei Bildern die Einbettung in IPTC-Metadaten.
Die Seite stellt sämtliche Schutzmaßnahmen mit Codebeispielen vor und bewertet deren rechtliche Wirksamkeit im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zur Maschinenlesbarkeit.
Lizenzierung von KI-Output
Da rein KI-generierte Outputs gemeinfrei sind, ist eine urheberrechtliche Lizenzierung nach §§ 31 ff. UrhG nicht möglich. An ihre Stelle treten schuldrechtliche Nutzungsüberlassungsverträge mit angepasster Terminologie, schuldrechtlicher Exklusivität über Unterlassungspflichten und differenzierter Haftungsverteilung. Auch die Plattform-AGB der KI-Anbieter bilden einen Rahmen, der bei der Weiterlizenzierung zwingend zu berücksichtigen ist.
Die Seite zeigt die Unterschiede zu klassischen Lizenzverträgen auf und bietet eine Checkliste für die Vertragsgestaltung – von der Offenlegungsklausel über Vergütungsmodelle bis hin zu ergänzenden Schutzstrategien über Marken- und Wettbewerbsrecht.
Beratung zu Coding mit KI
KI-Coding-Assistenten wie GitHub Copilot werden zu einem erheblichen Teil mit Open-Source-Code trainiert und können lizenzpflichtigen Code ausgeben, ohne dies kenntlich zu machen. Wird solcher Code unbewusst in ein proprietäres Projekt integriert, kann der Copyleft-Effekt (etwa unter GPL 3.0) dazu führen, dass der gesamte Code unter die Open-Source-Lizenz gestellt werden muss.
Dieses Risiko trifft den Nutzer, nicht den KI-Anbieter. Wir beraten Softwareunternehmen bei der Risikominimierung – von der Auswahl geeigneter Tools über interne Coding-Richtlinien bis zur vertraglichen Absicherung gegenüber Auftraggebern.
Detaillierte Informationen rund um das Thema rechtliche Aspekte von Coding mit KI finden Sie hier.
Sie haben Fragen zu urheberrechtlichen Aspekten beim Einsatz von KI?
Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung.
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