KI Betriebs- und Dienstvereinbarungen

KI am Arbeitsplatz: Rechtssichere Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Die Implementierung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) transformiert die Arbeitswelt grundlegend. Während Effizienzsteigerungen und innovative Unterstützungsprozesse im Vordergrund stehen, entstehen gleichzeitig komplexe rechtliche Fragestellungen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und der neuen KI-Verordnung (KI-VO/AI Act). Die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte unterstützt Sie dabei, diesen Wandel durch maßgeschneiderte Betriebsvereinbarungen (BV) und Dienstvereinbarungen (DV) rechtssicher zu gestalten.

 

 

I. Die Notwendigkeit kollektivrechtlicher Regelungen beim KI-Einsatz

 

Der Einsatz von KI-Systemen in Betrieben und Verwaltungen ist ohne eine solide rechtliche Grundlage mit erheblichen Risiken verbunden. Diese Risiken betreffen nicht nur die potenzielle Unwirksamkeit von Maßnahmen, sondern auch empfindliche Bußgelder nach der DSGVO oder künftig nach dem AI Act.

 

1. Mitbestimmungsrechte des Betriebs- und Personalrats

 

Ein zentraler Ankerpunkt für die Notwendigkeit einer Vereinbarung ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. KI-Systeme sind regelmäßig dazu bestimmt oder geeignet, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Da KI-basierte Anwendungen oft auf einer umfassenden Datenanalyse beruhen, ist der Überwachungsdruck hier im Vergleich zu klassischen IT-Systemen deutlich erhöht. In der öffentlichen Verwaltung ergeben sich entsprechende Mitbestimmungstatbestände aus den Personalvertretungsgesetzen des Bundes (§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG) und der Länder (z.B. § 67 Abs. 1 Nr. 4 NPersVG).

 

2. Die Anforderungen der KI-Verordnung (AI Act)

 

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) treten neue Pflichten für "Betreiber" (Deployer) von KI-Systemen in Kraft. Insbesondere Art. 26 Abs. 11 KI-VO verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmervertreter über den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen zu informieren und zu konsultieren. Eine Betriebsvereinbarung ist das ideale Instrument, um diese europarechtlichen Transparenzpflichten operativ umzusetzen und die notwendigen Compliance-Strukturen zu verstetigen.

 

 

II. Beratungsleistungen der Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte

 

Unsere Kanzlei begleitet Mandanten durch den gesamten Prozess der Erstellung und Verhandlung von KI-Vereinbarungen. Dabei verfolgen wir einen interdisziplinären Ansatz, der technische Realität mit juristischer Präzision verknüpft.

 

1. Strategische Bedarfsanalyse und Risikobewertung

 

In einem ersten Schritt führen wir eine umfassende Analyse der geplanten KI-Systeme durch. Hierbei klären wir, ob es sich um generative KI (wie Large Language Models), prädiktive Analysetools oder spezifische Fachanwendungen handelt. Wir bewerten die Systeme hinsichtlich ihrer Einordnung in die Risikoklassen des AI Act und prüfen die Vereinbarkeit mit Art. 88 DSGVO sowie § 26 BDSG. Ziel ist es, bereits im Vorfeld der Verhandlung rechtliche "Showstopper" zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten.

 

2. Entwurf individueller Vereinbarungen

 

Wir erstellen rechtssichere Entwürfe für Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die über bloße Standardklauseln hinausgehen. Dabei adressieren wir insbesondere folgende Punkte:

 

  • Zweckbindung und Transparenz: Definition der zulässigen Einsatzbereiche der KI und Ausschluss unzulässiger Überwachungsmaßnahmen.

  • Diskriminierungsschutz: Implementierung von Kontrollmechanismen zur Vermeidung von algorithmischen Bias gemäß den Vorgaben des AGG und des AI Act.

  • Human Oversight: Sicherstellung der menschlichen Aufsicht gemäß Art. 14 KI-VO, um eine rein automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO zu vermeiden.

  • Datensicherheit und Urheberrecht: Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und zur Klärung der Rechte an den KI-generierten Arbeitsergebnissen.

 

3. Verhandlungsführung und Mediation

 

Die Einführung von KI führt oft zu Vorbehalten bei Arbeitnehmervertretungen. Als spezialisierte Kanzlei unterstützen wir die Geschäftsführung oder die Behördenleitung bei den Verhandlungen mit dem Betriebs- oder Personalrat. Wir moderieren fachlich fundiert, erklären die technischen Hintergründe und führen die Parteien zu einem Interessenausgleich. Falls erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten auch in Einigungsstellenverfahren.

 

 

III. Spezifische Inhalte einer modernen KI-Betriebsvereinbarung

 

Eine moderne Vereinbarung muss den dynamischen Charakter der KI-Technologie widerspiegeln. Wir setzen hierbei oft auf Rahmenbetriebsvereinbarungen, die durch spezifische Anhänge für einzelne Tools ergänzt werden können.

 

1. Umgang mit Generativer KI (Bring Your Own AI)

Besonderes Augenmerk legen wir auf Regelungen zum Einsatz frei verfügbarer KI-Tools (z.B. ChatGPT, Claude). Hier gilt es, klare Leitplanken für die Eingabe personenbezogener Daten oder sensibler Unternehmensinterna (Prompts) zu setzen. Wir entwickeln für Sie "Code of Conducts", die als Teil der BV/DV die Haftungsrisiken für das Unternehmen minimieren.

 

2. Qualitätssicherung und Fortbildung

KI-Systeme entwickeln sich durch Lernen stetig weiter. Eine rechtssichere Vereinbarung muss daher Regelungen zur kontinuierlichen Qualitätskontrolle und zur Qualifizierung der Beschäftigten enthalten. Gemäß Art. 4 KI-VO sind Betreiber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal sicherzustellen. Wir integrieren diese Pflichten nahtlos in die kollektivrechtlichen Regelungswerke.

 

3. Ausschluss von Überwachung am Arbeitsplatz

KI-Systeme sind in der Lage, Mitarbeiter flächendeckend zu überwachen. Ziel einer Betriebs- und Dienstvereinbarung ist es, klare Regeln festzulegen, die eine solche Überwachung bis auf klar festgelegte Ausnahmen eindeutig auszuschließen.

 

Können wir Sie bei der Erstellung einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung unterstützen?

Gerne stehen wir Ihnen zu einem ersten Gespräch zur Verfügung. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail kontakt@recht-im-internet.de oder telefonisch unter 0511 374 98 150.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Website recht-im-internet.de sowie auf unserem Blog netzrechtliches.de.

 

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