Kompetenzen der Kanzlei
Die Kanzlei besteht seit dem Jahr 2001 und wurde von Rechtsanwalt Joerg Heidrich gegründet. Seit dem Jahr 2019 ist die Kanzlei als Partnerschaftsgesellschaft im Partnerschaftsregister eingetragen.
Inhaltsübersicht
Unsere Kompetenzen
Wir beraten neben Großunternehmen und international tätigen Konzernen auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer. Daneben zählen wir auch Vereine, die öffentliche Verwaltung sowie Forschungsinstitute zu unseren Mandanten.
Inhaltlich sind wir auf das Rechtsgebiet des IT-Rechts spezialisiert, wozu insbesondere der Bereich des Datenschutzrechts gehört. Durch unsere starke Spezialisierung sind wir Experten auf unserem Gebiet und stehen Ihnen bei IT-verwandten Rechtsthemen kompetent zur Seite.
Die Kerntätigkeit der Kanzlei liegt im Bereich der Beratung, der rechtlichen Begleitung von technischen Projekten sowie der Vertragsgestaltung und ‑verhandlung. Selbstverständlich vertreten wir aber auch Mandanten in streitigen Verfahren, insbesondere im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
Wir haben umfangreiche Erfahrung darin, rechtskonforme Lösungen für innovative technische Entwicklungen und Geschäftsmodelle zu finden und dabei auch die wirtschaftlichen Aspekte nicht aus den Augen zu verlieren. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im Bereich der Erstellung von juristischen Gutachten. Für Sie bedeutet das vor allem, dass wir Ihre Sprache sprechen und in der Lage sind, technische Sachverhalte nachzuvollziehen, aber auch komplizierte juristische Vorgaben verständlich darzustellen. Diese Fähigkeiten weisen wir nicht zuletzt durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen im Bereich des IT-Rechts nach.
DATENSCHUTZRECHT
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei lag von Anfang an in der Beratung von Mandanten im Bereich des Datenschutzes. Dabei leisten wir zum Beispiel als Berater in Projekten Hilfe bei der rechtskonformen Umsetzung komplexer Aufgaben. Außerdem erstellen wir die für Unternehmen erforderlichen Rechtstexte – wie zum Beispiel Auftragsverarbeitungsverträge oder Datenschutzerklärungen – individuell und von Grund auf. Auch die Erstellung von datenschutzrechtlichen Gutachten und die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen gehört seit vielen Jahren zu unserer Kerntätigkeit.
Als erfahrener Datenschutzbeauftragter in einem mittelständischen Unternehmen kennt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Joerg Heidrich auch die täglichen Sorgen und Nöte beim Umgang mit persönlichen Daten. Joerg Heidrich ist zudem vom TÜV-Nord zertifizierter Datenschutzbeauftragter sowie Datenschutzauditor und war bis 2018 vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (Programm eingestellt). Rechtanwalt Nick Akinci und Rechtsanwalt Niklas Mühleis haben ebenfalls die Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten beim TÜV-Nord erworben.
ERSTELLUNG VON VERTRÄGEN UND AGB
Wir sind Ihre Ansprechpartner für die Erstellung aller Arten von Verträgen, Nutzungsbedingungen oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen im IT‑Bereich. Insbesondere im Bereich der Softwareerstellung helfen wir Ihnen, den Überblick über die komplexen Regelungsinhalte zu behalten.
Bei der Ausarbeitung von Vertragstexten achten wir penibel darauf, dass diese Ihre individuellen Anforderungen vollumfänglich berücksichtigen, aber auch Ihre Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Da es damit nicht allein getan ist, helfen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Einbindung in Ihre Unternehmenspraxis.
IT-COMPLIANCE
Compliance-Themen spielen aufgrund der Fülle der gesetzlichen Regelungen eine immer größere Rolle in Unternehmen. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften drohen behördliche Verfahren, Bußgelder oder auch Schadenersatzforderungen.
Themen wie das Vorhalten von Löschkonzepten, der Umgang mit Mitarbeiterdaten oder die Übertragung von personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der europäischen Union sind dabei nur einige von vielen komplexen Aufgaben, die Unternehmen zu bewältigen haben.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben mit IT-Bezug und vertreten Sie nötigenfalls in behördlichen Verfahren.
RECHT DER IT-SICHERHEIT
Nicht nur die DSGVO, sondern auch etliche andere rechtliche Vorgaben, wie das IT-Sicherheitsgesetz, stellen strenge Anforderungen an die IT-Sicherheit. Wir helfen Ihnen, diese Vorgaben rechtskonform umzusetzen.
Um im Bereich der IT-Sicherheit eine hochqualitative Beratung bieten zu können, ist neben juristischem insbesondere auch technisches Verständnis erforderlich. Unsere Rechtsanwälte zeichnen sich durch eine besondere IT-Affinität aus, die uns ermöglicht, technische Sachverhalte zügig zu durchdringen und so punktgenau juristisch zu bewerten.
Im Zusammenhang mit der IT-Sicherheit beschäftigt sich die Kanzlei zum Beispiel mit Fragen aus den Bereichen Cloud Computing, Protokollierung technischer Prozesse, Überwachung von Mitarbeitern oder Löschung von Daten. Auch in diesem Bereich halten wir Vorträge und Workshops und erstellen für unsere Mandanten Gutachten zur juristischen Bewertung von Projekten oder bestehenden Verfahren.
URHEBERRECHT
Wir sind erfahrene Profis auf dem Gebiet des Urheberrechts und bieten Kreativen und Kunstschaffenden ebenso Beratung wie Unternehmen, die urheberrechtlich geschützte Werke rechtssicher nutzen möchten.
Dazu gehört sowohl die zuverlässige Gestaltung von entsprechenden Verträgen, aber auch die Verfolgung von Rechtsverletzungen sowie die Abwehr von Abmahnungen.
SOCIAL-MEDIA-MARKETING
Die Nutzung von Social Media und Influencern als Marketingkanal steigt rasant. Nach einer Erhebung der Statista GmbH nutzten im Jahr 2020 46% der Unternehmen soziale Medien zur Bewerbung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen.
Wir kennen uns mit den rechtlichen Belangen aus, die Werbende zu beachten haben, und erstellen zum Beispiel individuelle Kooperationsverträge. Ebenso beraten wir Influencer hinsichtlich der rechtskonformen Gestaltung ihrer Social-Media-Auftritte sowie der Eingehung von Verträgen mit werbenden Unternehmen.
E-COMMERCE
Wir betreuen eine Vielzahl von kleinen und großen E‑Commerce‑Unternehmen und kennen uns mit allen Belangen im Bereich des Online-Handels aus. Wir bieten Ihnen Hilfe bei der rechtskonformen Gestaltung Ihres Onlineshops sowie den damit verbundenen Prozessen und schützen Sie damit vor unerwünschten Abmahnungen.
SIE SUCHEN EINEN ANWALT FÜR FAMILIENRECHT?
Wir glauben an Spezialisierung und leben diese auch in unserem beruflichen Alltag. Darüber hinaus haben wir hohe Ansprüche an die Qualität unserer Beratung, da für uns die Interessen unserer Mandanten stets im Vordergrund stehen.
Aufgrund dieses hohen Qualitätsanspruchs beraten wir grundsätzlich ausschließlich im Bereich des IT-Rechts und damit verwandten Rechtsgebieten. Für alle anderen rechtlichen Fragen verweisen wir gern auf entsprechend spezialisierte Kanzleien und Kollegen, mit denen wir bereits zusammengearbeitet haben.