Kanzlei für Barrierefreiheit

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Expertise auf diesem Gebiet und berät Sie kompetent in allen damit zusammenhängenden Fragen. Nachfolgend erhalten Sie eine beispielhafte Übersicht unserer Leistungen rund um die Barrierefreiheit und das BFSG:

 

  • Beratung zur Umsetzung der BFSG-Anforderungen für Ihre Produkte und Dienstleistungen
  • Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung von Websites und mobilen Apps
  • Prüfung der Barrierefreiheit von Selbstbedienungsterminals (z.B. Geldautomaten, Ticketautomaten)
  • Beratung zu Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen nach dem BFSG
  • Überprüfung und Anpassung Ihrer AGB und technischen Dokumentationen im Hinblick auf die BFSG-Vorgaben
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem BFSG
  • Erstellung von Gutachten zu Fragestellungen rund um die Barrierefreiheit und das BFSG
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter zu den gesetzlichen Pflichten zur Barrierefreiheit

 

Diese Aufzählung ist lediglich beispielhaft. Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem individuellen Anliegen im Zusammenhang mit dem BFSG.

WARUM WIR?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein neues und anspruchsvolles Regelwerk, das vielfältige Anforderungen an Unternehmen stellt. Es betrifft unterschiedliche Branchen und erfordert interdisziplinäres Know-how in Recht, Technik und Praxis der Barrierefreiheit. Als auf IT-Recht und digitale Themen spezialisierte Rechtsanwälte sind wir mit den aktuellen Entwicklungen rund um die Barrierefreiheit bestens vertraut. Wir navigieren Sie sicher durch die komplexen gesetzlichen Vorgaben und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Dabei behalten wir auch Überschneidungen mit anderen Rechtsbereichen im Blick, etwa zum Datenschutz- oder zum Produktrecht.

 

Unsere Beratung zielt darauf ab, Rechtsverstöße von vornherein zu vermeiden und Ihre Risiken zu minimieren – zum Beispiel durch frühzeitige Einbindung barrierefreier Lösungen in Ihre Prozesse oder durch die korrekte Umsetzung der Dokumentations- und Informationspflichten. Sollten Sie dennoch mit Vorwürfen oder Ansprüchen aufgrund mangelnder Barrierefreiheit konfrontiert werden, erhalten Sie von uns fundierte Einschätzungen und eine Vertretung, die konsequent Ihre Interessen in den Mittelpunkt stellt.

 

Nachfolgend haben wir Ihnen einige vertiefende Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zusammengestellt.

ANWENDUNGSBEREICH UND FRISTEN

Das BFSG, in Kraft getreten am 28. Juli 2021, setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882, European Accessibility Act) in deutsches Recht um und stellt einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Es verpflichtet private Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

 

Von den Vorgaben des Gesetzes erfasst sind unter anderem folgende Produkte und Dienstleistungen:

 

  • Computerhardware und Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals (z.B. Geldautomaten, Ticketautomaten)
  • Verbraucherbankdienstleistungen
  • E-Books sowie E-Book-Lesegeräte
  • Online-Shops und andere E-Commerce-Plattformen

 

Unternehmen müssen die Anforderungen des BFSG bis zum 28. Juni 2025 umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Barrierefreiheitsanforderungen verbindlich. Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) gelten weitgehende Ausnahmen, um wirtschaftliche Überlastungen zu vermeiden.

DIGITALE BARRIEREFREIHEIT

Ein besonderer Fokus des BFSG liegt auf der digitalen Barrierefreiheit. Websites und mobile Anwendungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit verschiedenen Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. Dies umfasst zum Beispiel:

 

  • Alternativtexte für Bilder, damit auch sehbehinderte Nutzer mittels Screenreader die Inhalte erfassen können
  • Untertitel oder Transkripte für Videos und Audioinhalte für hörbehinderte Menschen
  • Anpassbare Schriftgrößen, Farbschemata und Kontrasteinstellungen für Nutzer mit Sehschwierigkeiten
  • Bedienbarkeit der Angebote ohne Maus, also allein mit Tastatur oder alternativen Eingabegeräten

 

Unternehmen sollten bei der (Neu-)Gestaltung ihrer digitalen Angebote die gängigen Standards zur Barrierefreiheit (wie z.B. die WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) berücksichtigen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Websites und Apps den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und für alle Kunden zugänglich sind.

RECHTLICHE KONSEQUENZEN

Bei Nichteinhaltung der BFSG-Vorgaben drohen Unternehmen empfindliche Sanktionen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Darüber hinaus können Verbraucher zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wenn ihnen durch mangelnde Barrierefreiheit ein Schaden entstanden ist. Im schlimmsten Fall können also neben Imageschäden auch kostenintensive Gerichtsverfahren und Schadensersatzforderungen auf Unternehmen zukommen.

UMSETZUNG IN DER PRAXIS

Die Umsetzung des BFSG stellt viele Unternehmen vor organisatorische und technische Herausforderungen. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Planung und Implementierung barrierefreier Lösungen zu beginnen, um den gesetzlichen Stichtag einzuhalten. Typische Schritte zur Umsetzung sind zum Beispiel:

 

  • Bestandsaufnahme – Erfassen Sie alle Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, die unter das BFSG fallen könnten.
  • Analyse – Untersuchen Sie bestehende Angebote auf Barrieren und prüfen Sie, wo Nachbesserungen erforderlich sind.
  • Maßnahmenplan – Entwickeln Sie einen Umsetzungsplan mit konkreten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Zeitplänen, um alle Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.
  • Schulung – Sensibilisieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Pflichten zur Barrierefreiheit, damit Barrierefreiheit fest in Ihren Arbeitsabläufen verankert wird.
  • Überprüfung & Anpassung – Überwachen Sie den Fortschritt regelmäßig und nehmen Sie Anpassungen vor. Nach Umsetzung aller Maßnahmen sollten Sie die Barrierefreiheit Ihrer Angebote erneut überprüfen (z.B. durch Nutzertests oder anerkannte Prüfverfahren).

CHANCEN FÜR UNTERNEHMEN

Die Erfüllung der BFSG-Anforderungen ist nicht nur eine Pflicht, sondern bietet auch Chancen für Unternehmen. Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen können:

 

  • Neue Kundengruppen erschließen: Menschen mit Behinderungen sowie ältere Personen oder Kunden mit vorübergehenden Einschränkungen werden als zusätzliche Zielgruppen gewonnen.
  • Nutzererfahrung verbessern: Eine barrierefreie Gestaltung führt insgesamt zu einer übersichtlicheren, benutzerfreundlicheren Nutzung, von der alle Kunden profitieren.
  • Image stärken: Durch die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen demonstrieren Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung und Innovationsbereitschaft, was sich positiv auf das Markenimage auswirkt.

FAZIT UND AUSBLICK

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft und wird die Wirtschaft nachhaltig prägen. Zwar erfordert die Einhaltung des Gesetzes von Unternehmen Investitionen und Anpassungen – letztlich profitieren jedoch alle von barrierefreien Angeboten. Wir raten Unternehmen, sich frühzeitig mit den BFSG-Anforderungen auseinanderzusetzen und bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die rechtzeitige und korrekte Umsetzung des BFSG minimiert nicht nur rechtliche Risiken wie Bußgelder und Haftungsansprüche, sondern kann auch einen echten Wettbewerbsvorteil bedeuten, indem sie die Kundenzufriedenheit steigert und neue Marktsegmente erschließt.

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